Während der Gesetzgeber im Fall der 24-Stunden-Betreuung eine solide gesetzliche Grundlage geschaffen hat, unterliegt betreutes Wohnen keinen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die Website des Bundeskanzleramts zum Thema (www.help.gv.at) definiert betreutes Wohnen als „Wohnform u. a. für ältere Menschen, bei der eine altersgerechte Wohnsituation (z. B. Wohnungen oder Apartments in barrierefreier Bauweise) und konkrete Betreuungsleistungen miteinander kombiniert angeboten werden“. Dies bedeutet konkret, dass die Bewohnerinnen bzw. die Bewohner in einer eigenen Wohnung leben und dabei Verpflegung und Betreuung in Anspruch nehmen.
Diverse Wohnanlagen bieten bestimmte Dienstleistungen als „Grundservice“ an, die je nach Bedarf von mobilen Sozial- und Gesundheitsdiensten ergänzt werden können. Bewohnerinnen bzw. Bewohner haben somit die Möglichkeit, in einer eigenen Wohnung zu leben, solange dies sozial und gesundheitlich möglich ist. In der Organisationsform sowie in Art und Umfang der Hilfestellungen bestehen jedoch große Unterschiede. Hier muss nach dem konkreten Bedarf an benötigter Hilfe entschieden werden. Zu den zahlreichen Hilfsorganisationen, die entsprechende Angebote zur Verfügung stellen, gehören beispielsweise Diakonie, Volkshilfe, Caritas oder Hilfswerk. Private Anbieter lassen sich beispielsweise über Annoncen finden.
Was die Anforderungen betrifft, die erfüllt sein müssen, um ein Gebäude als „barrierefrei“ einstufen zu können oder um festzustellen, ob ein „erhöhter Standard“ oder bloß eine „bedingte Barrierefreiheit“ geboten wird, empfiehlt es sich, die ÖNORM B1610 zu Rate zu ziehen.