Im Rahmen einer 24 Stunden Betreuung gibt es unter anderem folgende Varianten:

Langzeit-Pflege

In den meisten Fällen wird im Rahmen der 24h-Betreuung die sogenannte Langzeitpflege in Anspruch genommen. Die Betreuer ziehen in den Haushalt der zu pflegenden Person und kümmern sich rund-um-die-Uhr um alle Bereiche des täglichen Bedarfs. In einem definierten Zeitrahmen (z.B. zwei Wochen) wechseln sich zwei BetreuerInnen ab. Mit der Vermittlungsagentur bzw. dem Betreuungspersonal wird ein zeitlich nicht limitierter Betreuungsvertrag abgeschlossen.

Kurzzeit-Pflege „Urlaubsvertretung“

Wird die zu pflegende Person von den Angehörigen betreut, kann der Bedarf nach externer 24-Stunden-Betreuung notwendig werden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn die Angehörigen Urlaub nehmen wollen oder selbst eine Pause benötigt wird. Ist für einen kurzen Zeitraum (1-4 Wochen) Betreuungspersonal erforderlich, spricht man oft von Urlaubsvertretung oder Kurzzeitpflege. In diesem Fall kann die Vermittlung von Personal über Vermittlungsagenturen am einfachsten funktionieren, da diese zumeist relativ kurzfristig Personal stellen können.