Hintergrund
Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen.
Das Pflegegeld ist eine nicht vom Einkommen abhängige Leistung und wird 12x jährlich ausbezahlt.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Dieser wird im Rahmens einer Begutachtung durch einen Arzt definiert. Daraus ergibt sich die Pflegestufe und das damit verbundene Pflegegeld.
Um Anspruch auf Pflegegeld geltend machen zu können, ist ein Bedarf von mehr als 65h nachzuweisen.
Hinweis: Um eine 24h Pflege Förderung beantragen zu können, ist ein Pflegebedarf von mehr als 120h notwendig (=mindestens Stufe 3).
Pflegegeld 2017 Übersicht
Pflegebedarf in Stunden pro Monat | Pflegestufe | Betrag in Euro monatlich (netto) |
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Mehr als 65 Stunden | 1 | 157,30 Euro |
Mehr als 95 Stunden | 2 | 290,00 Euro |
Mehr als 120 Stunden | 3 | 451,80 Euro |
Mehr als 160 Stunden | 4 | 677,60 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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5 | 920,30 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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6 | 1.285,20 Euro |
Mehr als 180 Stunden, wenn
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7 | 1688,90 Euro |
Feststellung durch Sachverständige
Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes erfolgt durch ÄrztInnen. Seit Jänner 2012 sollen bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden.
Hinweis: Während eines stationären Spitalaufenthaltes ruht das Pflegegeld ab dem auf die Aufnahme in das Krankenhaus folgenden Tag.