Hintergrund

Das Pflegegeld soll selbstbestimmtes und nach den persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben pflegebedürftiger Menschen ermöglichen.

Das Pflegegeld ist eine nicht vom Einkommen abhängige Leistung und wird 12x jährlich ausbezahlt.

Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem tatsächlichen Pflegebedarf. Dieser wird im Rahmens einer Begutachtung durch einen Arzt definiert. Daraus ergibt sich die Pflegestufe und das damit verbundene Pflegegeld.
Um Anspruch auf Pflegegeld geltend machen zu können, ist ein Bedarf von mehr als 65h nachzuweisen.

Hinweis: Um eine 24h Pflege Förderung beantragen zu können, ist ein Pflegebedarf von mehr als 120h notwendig (=mindestens Stufe 3).

 Pflegegeld 2017 Übersicht

Pflegebedarf in Stunden pro Monat Pflegestufe Betrag in Euro monatlich (netto)
Mehr als 65 Stunden 1 157,30 Euro
Mehr als 95 Stunden 2 290,00 Euro
Mehr als 120 Stunden 3 451,80 Euro
Mehr als 160 Stunden 4 677,60 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist​​​
5 920,30 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder
  • die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist​​​
6 1.285,20 Euro
Mehr als 180 Stunden, wenn

  • keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder
  • ein gleich zu achtender Zustand vorliegt​​​
7 1688,90 Euro

Antrag Pflegegeld 

 Feststellung durch Sachverständige

Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes erfolgt durch ÄrztInnen. Seit Jänner 2012 sollen bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden.

Hinweis: Während eines stationären Spitalaufenthaltes ruht das Pflegegeld ab dem auf die Aufnahme in das Krankenhaus folgenden Tag.

Bundesgesetz 

Pflegegeld Antrag SV [Word Dokument)

Antrag Pflegegeld PVA (PDF)