Der Zuschuss beträgt monatlich höchstens bei einem selbständigen Betreuungsverhältnis Euro 225,– pro Monat (auf Basis von zwei Betreuungspersonen).

Bei einem unselbständigen Betreuungsverhältnis liegt die Förderung bei Euro 800,– pro Monat (auf Basis von zwei Betreuungspersonen

Das Gesamteinkommen der pflegebedürftigen Person darf Euro 2.500,– monatlich nicht übersteigen. Vermögen bleibt bis zu einem Betrag von Euro 5.000,– unberücksichtigt. (Achtung: in Vorarlberg nur Berücksichtigung des Einkommens, nicht des Vermögens)